Neuigkeiten: Gemeinde Steinheim

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Corona-Informationen

Wir freuen uns, dass wir ab Montag, 7. Juni 2021 endlich wieder öffnen können und ein großer Teil unseres Unterrichtsangebots in Präsenz stattfinden darf. Aufgrund sinkender Inzidenz ist es nun möglich, die Zugangsbeschränkungen zu lockern. Sie können viele Angebote der Musikschule ab sofort wieder besuchen. Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin, auch werden die Kontaktdaten bei Veranstaltungen weiter erhoben.

Mit Beschluss vom 3. Juni 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 7. Juni 2021 in Kraft.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Öffnungsstufe 3 – bei einer Inzidenz im Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50

Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Heidenheim vom 13.06.2021.https://www.info-corona-lrahdh.de/startseite

Musikschulbetrieb ab Montag, 14. Juni 2021:

  • Gemäß Corona-VO ist in allen Fächern, mit Ausnahme von Blasinstrumenten und Gesang, der Unterricht mit bis zu 20 Personen in Präsenz gestattet.
  • Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht ist mit bis zu 5 Schüler*innen möglich. Tanz- und Ballettunterricht ist im Freien in Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern zulässig.
  • Für die Teilnahme am Unterrichtsangebot ist jedoch verpflichtend der Nachweis eines negativen Corona-Tests.
  • Gemäß § 5 der Corona VO muss es sich dabei um den Nachweis eines negativen Corona-Tests in Form eines Schnelltests, eines PCR-Testes oder eines ähnlichen Formates handeln, der von fachkundiger dritter Seite bescheinigt wurde. Ein negativer Selbsttest reicht nicht aus.
  • Der negative Corona-Test, die Impfung oder die Genesung ist durch den/die Schüler*in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte/n mit Unterschrift zu bestätigen.
  • Für Musikschüler*innen, die zugleich Schüler*innen einer öffentlichen oder einer Schule in privater Trägerschaft sind und dort regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, ist als Nachweis die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests (PDF-Dokument, 24,54 KB, 07.06.2021)
  • Musikschüler*innen, die nicht regelmäßig an einer öffentlichen oder einer Schule in privater Trägerschaft getestet werden, sondern nach einem häuslichen Selbsttest eine Eigenbescheinigung in der jeweiligen Schule vorlegen, können diese Eigenbescheinigung ab sofort in ihrer Schule bestätigen lassen. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. In den Schulen wird dafür dieses Formular verwendet, das Sie Ihren Kindern am Unterrichtstag mit in die Musikschule geben können: Formular Eigenbescheinigung (Microsoft Word Dokument, 43,09 KB, 14.06.2021)
  • Gemäß § 21, Abs. 8, Satz 2 CoronaVO sind die Musikschulen zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.
  • Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen.

Alle Lehrkräfte werden ihre Schüler*innen über den aktuellen Stundenplan informieren.

Wichtig!

Bitte beachten Sie, dass im Musikschulgebäude und im Unterricht, außer bei Gesang und Blasinstrumenten, das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht ist!

Unterrichtsentgelte werden für diejenigen Unterrichtsformen auch weiterhin nicht abgebucht, in denen der Unterricht pandemiebedingt nicht stattfindet.

Sobald es neue Informationen gibt, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns am besten per E-Mail: steinheim.musikschule@t-online.de oder Tel. 07329 9203869 oder 07329 921883.

Infobereiche

Highlights

Musikalische Früherziehung

Durch den kreativen Umgang mit Musik (experimentieren, erforschen, improvisieren etc.) erleben die Kinder Freude an Musik, Klang, der eigenen Stimme und am Instrument. In vielfältigen Angeboten (Klanggeschichten, Bewegungstänze etc.) lernen die Kinder Musik als Ausdrucksmittel kennen.

Musikalische Früherziehung für Kleinkinder

Bereits ab 9 Monaten können Sie Ihre Kinder in unsere Musikschule anmelden. Auf spielerische Art und Weise führen wir die Kleinkinder in Eltern-Kind Gruppen/Kursen an das Thema heran.